Hospizversorgung
Stationäres Hospiz
In einem stationären Hospiz werden lebenslimitierend erkrankte Menschen mit einer unheilbaren fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung betreut, bei denen eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich ist und eine ambulante Betreuung nicht ausreicht. Ein stationäres Hospiz muss eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Einrichtung mit separatem Personal sein. Der Aufenthalt in einem stationären Hospiz wird von der Krankenkasse, der Pflegekasse sowie einem Eigenanteil des Trägers finanziert. Für den Patienten ist der Aufenthalt kostenfrei.
Ambulantes Hospiz
Wesentliches Merkmal der ambulanten Hospizarbeit ist der Dienst ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der psychosozialen Begleitung der Betroffenen und ihrer Familien übernehmen die Ehrenamtlichen vielfältige Aufgaben. Durch ihre Arbeit in der Begleitung und Unterstützung der Familien tragen sie im Wesentlichen dazu bei, dass ein Leben und letztlich auch Sterben zu Hause möglich ist. Die Begleitung und Unterstützung endet nicht mit dem Tod. Sie wird auf Wunsch der Angehörigen in der Zeit der Trauer weitergeführt. In der Regel bieten ambulante Hospizdienste daher auch Trauerberatung oder Trauergruppen an.
Eine weitere wesentliche Funktion ist die Netzwerkbildung und Organisation, damit palliativmedizinische, palliativpflegerische, psychosoziale und spirituelle Angebote individualisiert für jeden Patienten ermöglicht werden können. Die hauptamtlichen Koordinationskräfte, die die Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützen und begleiten, haben zugleich wesentliche Aufgaben der Koordination der hospizlichen und palliativen Versorgungsleistungen. Ambulante Hospizdienste, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die restlichen nicht gedeckten Kosten der ambulanten Hospizdienste erbringt der Träger durch Spenden. Für die Betroffenen sind die Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei.